Unsere Arbeitsweise
Die anwaltliche Tätigkeit beschränkt sich bewusst auf den Bereich Erbrecht und Vermögensnachfolge (einschließlich dem dazugehörigen Steuerrecht). Diese Spezialisierung ermöglicht und gewährleistet ein hohes Beratungsniveau.
Ziel meiner anwaltlichen Tätigkeit ist stets, im Einvernehmen mit meinen Mandanten wirtschaftliche, steuerlich optimierte und zeitnahe Lösungen zu finden.
Ich berate Sie umfassend bei der Gestaltung von Testamenten, Erbverträgen und sonstigen Nachfolgeregelungen, zum Beispiel auch im Bereich lebzeitiger Vermögensübertragungen. Dabei werden Ihre individuellen Vorstellungen in eine rechtlich wirksame Form umgesetzt mit dem Ziel, Erbschaftsteuer bzw. Schenkungsteuer ebenso zu vermeiden wie spätere Erbstreitigkeiten.
Soweit es um die Durchsetzung oder Abwehr erbrechtlicher Ansprüche geht, wird zunächst versucht, eine einvernehmliche, außergerichtliche Lösung zu erzielen. Unnötige Prozesse werden vermieden. Wo jedoch der Klageweg unausweichlich ist - zum Beispiel, weil sich die Gegenseite einer vernünftigen Lösung verschließt - wird der Prozess mit Einsatz und Engagement geführt.
Wir versuchen, unsere Mandate trotz sorgfältigster und umsichtiger Bearbeitung zügig voranzubringen.
Unser Service
Wir vergeben kurzfristige Termine und muten unseren Mandanten in der Regel keine Wartezeiten zu. Für dringende Fälle halten wir Termine frei. Wir ermöglichen Besprechungen in der Mittagspause, am Abend oder am Wochenende, auch bei Ihnen zu Hause. Wir garantieren gute telefonische Erreichbarkeit bzw. einen zeitnahen Rückruf.
Wir bemühen uns um eine verständliche Sprache. Bei Unklarheiten fragen Sie bitte nach. Unsere Mandanten erhalten auf Wunsch die von uns erstellten Schreiben zur Durchsicht, bevor sie an den Gegner oder das Gericht versendet werden.
Wir beobachten die aktuellen Rechtsentwicklungen im Hinblick auf jedes einzelne Mandat und informieren unsere Mandanten über die sie direkt betreffenden Rechtsänderungen und den daraus resultierenden Handlungsbedarf (zum Beispiel im Hinblick auf ein bestehendes Testament).
Eine Auswahl des Leistungsangebots vor Eintritt des Erbfalls:
Eine Auswahl des Leistungsangebots nach Eintritt des Erbfalls: